Die GmbH im Überblick
17 Apr
Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, Gmbh Gründung
Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der bekanntesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon alleinig daraus schlussfolgern, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH existieren.
Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Beteiligten besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, folglich ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keineswegs handlungsfähig. Handeln und Verträge abschließen kann die GmbH einzig durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keineswegs unbedingt auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer leiten das Unternehmen und vertreten die GmbH den Kunden gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese prüfen die Geschäftsleitung und sind gegenüber den Geschäftsführern weisungsberechtigt. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften in keinem Fall mit ihrem Privateigentum.
Eine jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von wenigstens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig bezahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine erbringen darf.
Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, bildet sich eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der späteren Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch persönlich haften.
Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer abführen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleichgültig welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, darum ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer im gleichen Sinne wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist freilich immer ein ausreichendes Stammkapital.
Selbstständige, die keineswegs über ausreichend Eigenkapital verfügen, können anderenfalls die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.
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